Woher die Betreiberpflichten kommen
| Quelle | Was daraus folgt |
|---|---|
| Arbeitsschutzgesetz | Der Arbeitgeber muss Gefährdungen beurteilen und Maßnahmen treffen, auch für die Raumluft. |
| Arbeitsstättenverordnung, Anhang 3.6 | Lüftungsanlagen müssen funktionieren. Ablagerungen, die die Gesundheit gefährden können, sind umgehend zu beseitigen. |
| VDI 6022 | beschreibt Hygienekontrollen, Inspektionen und Reinigung als anerkannte Regel der Technik |
| VDMA 24186 Teil 1 | Leistungsprogramm für die Wartung von Lüftungs- und Klimaanlagen |
| Herstellerangaben | Wartung von Geräten, Filtern, Ventilatoren, Brandschutzklappen |
Betreiber ist, wer die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Anlage hat, meist der Eigentümer oder Mieter. Aufgaben lassen sich an Dienstleister vergeben, die Verantwortung bleibt beim Betreiber.
Welche Aufgaben Betreiber organisieren müssen
| Aufgabe | Wie oft | Grundlage |
|---|---|---|
| Wartung nach Herstellerangabe | meist halbjährlich bis jährlich | Hersteller, VDMA 24186 |
| Hygienekontrolle | regelmäßig, je nach Bauteil | VDI 6022 Blatt 1 |
| Hygieneinspektion | alle 3 Jahre, mit Befeuchtung alle 2 Jahre | VDI 6022 Blatt 1 |
| Filterwechsel | siehe unten | VDI 6022 Blatt 1 |
| Reinigung | wenn Kontrolle oder Inspektion es zeigen | VDI 6022 Blatt 8 |
| Brandschutzklappen | nach Herstellerangabe | Hersteller, Landesrecht |
Filterwechsel nach VDI 6022
Filter der ersten Filterstufe sind spätestens nach zwölf Monaten zu wechseln, Filter der zweiten Stufe spätestens nach 24 Monaten. Früher, wenn der zulässige Enddruck erreicht ist oder die Hygienekontrolle Auffälligkeiten zeigt, etwa Feuchtigkeit oder Geruch. Jeder Wechsel wird mit Datum, Filterklasse und Differenzdruck dokumentiert. Mehr dazu im Ratgeber Filterwechsel in Lüftungsanlagen.
Welche Nachweise Sie vorhalten sollten
- Anlagendokumentation: Schemata, Gerätedaten, Filterklassen
- Wartungsprotokolle mit Datum und Umfang
- Protokolle der Hygienekontrollen
- Berichte der Hygieneinspektionen mit Laborwerten
- Reinigungsberichte mit Fotos
- Filterwechsel mit Datum und Differenzdruck
- Mängelliste mit Datum der Beseitigung
- Schulungsnachweise des eingesetzten Personals
Eine Wartungsrechnung allein reicht nicht. Sie zeigt, dass jemand da war, aber nicht, was er gefunden hat und ob die Mängel behoben sind.
Wo es in der Praxis hakt
Einzelmaßnahmen ohne System: Filter werden gewechselt, eine Inspektion gab es nie. Niemand weiß, in welchem Zustand die Anlage wirklich ist.
Wartung und Hygiene werden vermischt: Der Wartungsvertrag deckt Technik ab, Hygienekontrollen nach VDI 6022 sind darin oft nicht enthalten.
Unterlagen an fünf Orten: Ein Teil liegt beim Hausmeister, einer beim Dienstleister, einer in der Buchhaltung. Bei einer Prüfung oder nach einem Schaden fehlt dann genau das eine Blatt.
So gehen Sie vor
- 01
Zuständigkeit festlegen
Eine Person im Haus ist für die Lüftung verantwortlich und weiß, wo die Unterlagen liegen.
- 02
Bestand aufnehmen
Bei unklarem Zustand beginnt man mit einer Hygiene-Erstinspektion. Sie zeigt, wo die Anlage steht.
- 03
Plan aufstellen
Wartung, Kontrollen, Inspektion, Filterwechsel und Brandschutzklappen in einem Jahresplan.
- 04
Nachweise bündeln
Alle Berichte an einem Ort, digital oder im Ordner, sortiert nach Anlage.
- 05
Ergebnisse bewerten
Mängel nicht nur ablegen, sondern mit Termin beheben und das Datum notieren.
Wenn der Zustand Ihrer Anlage unklar ist, ist die Hygiene-Erstinspektion der beste Einstieg.
Häufige Fragen
Welche Betreiberpflichten gibt es bei RLT-Anlagen?
Wartung nach Herstellerangabe, regelmäßige Hygienekontrollen, Hygieneinspektionen alle zwei oder drei Jahre, Filterwechsel, Reinigung bei Bedarf und lückenlose Dokumentation.
Wie oft muss eine RLT-Anlage gewartet werden?
Nach Herstellerangabe, meist halbjährlich bis jährlich. Die Hygienekontrollen nach VDI 6022 kommen dazu.
Wann muss der Filter nach VDI 6022 gewechselt werden?
Erste Filterstufe spätestens nach zwölf Monaten, zweite Stufe spätestens nach 24 Monaten, früher bei erreichtem Enddruck oder hygienischen Auffälligkeiten.
Warum reicht eine Wartungsrechnung nicht aus?
Sie belegt nur, dass gearbeitet wurde. Ein Nachweis braucht Befund, Messwerte, Mängel und deren Beseitigung.
Wann ist eine Hygiene-Erstinspektion der richtige Schritt?
Bei neuen Anlagen, nach einer Übernahme und immer dann, wenn niemand sicher sagen kann, wann zuletzt inspiziert wurde.
Über den Autor

Schornsteinfegermeister und Geschäftsführer der Kleinfeldt GmbH in Limburg-Eschhofen. Mehr über ihn
