Was Betreiber in Limburg wissen sollten
Was in Hessen gilt
Gewerblich genutzte Dunstabzugsanlagen prüft in Hessen einmal im Jahr der Bezirksschornsteinfeger auf Verschmutzungen, die die Brandsicherheit gefährden. So regelt es die Hessische Dunstabzugsanlagenverordnung von 2015, zuletzt geändert 2025. Ausgenommen sind Kaltküchen. Die Bescheinigung legen Sie Ihrem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger vor. Die Prüfung ersetzt keine Reinigung: Findet der Schornsteinfeger Ablagerungen, muss gereinigt werden.
Kurze Wege
Von Eschhofen aus sind wir schnell bei Ihnen. Eine Besichtigung vor dem Angebot ist in Limburg meist kurzfristig möglich. Das Einzugsgebiet reicht vom Westerwald über den Taunus bis in den Rhein-Lahn-Kreis.
Gasthöfe, Kantinen, Einrichtungen
In der Region gibt es viele kleinere Gastronomiebetriebe, Vereinsheime mit Küche und Einrichtungen mit Gemeinschaftsverpflegung. Auch dort gilt: Die Küchenabluft muss nach VDI 2052 gereinigt werden, wenn die Anschlussleistung der Küche bei 25 kW oder mehr liegt.
Kontrolle und Reinigung zusammen
Wenn der Schornsteinfeger Ablagerungen gefunden hat, kommen wir zur Reinigung. Den Bericht mit Fotos können Sie bei der nächsten Prüfung vorlegen.
Unsere Leistungen in Limburg
Anfahrt und Termine
Wir sind in Limburg-Eschhofen, direkt an der A3. Termine legen wir außerhalb Ihrer Kochzeiten, abends, nachts oder am Ruhetag. Für die Besichtigung reicht oft eine halbe Stunde.
Häufige Fragen
Wer prüft gewerbliche Dunstabzugsanlagen in Limburg?
Der Bezirksschornsteinfeger, einmal im Jahr, nach der Hessischen Dunstabzugsanlagenverordnung. Reinigen muss der Betreiber oder ein Fachbetrieb wie wir.
Kommen Sie für eine Besichtigung vorbei?
Ja. In Limburg und Umgebung schauen wir uns die Anlage vor dem Angebot gern an.
Reinigen Sie auch kleine Küchen?
Ja. VDI 2052 gilt ab 25 kW Anschlussleistung. Für kleinere Küchen reinigen wir ebenfalls, auch wenn die Richtlinie dort nicht greift.
