Warum Schießstände regelmäßig gereinigt werden müssen
Pulverreste können verpuffen
Bei jedem Schuss wird unverbranntes Treibladungspulver aus der Mündung geschleudert. Wie viel und wie weit, hängt von Kaliber, Lauflänge und Munition ab. Die Reste sammeln sich auf der Schießbahnsohle, an Wänden, Decken und auf Textilbezügen von Hülsenfängern. In Raumschießanlagen hat das schon zu schweren Bränden geführt.
Wer reinigen darf
Nach Ziffer 10.6.3.3.7 der Schießstandrichtlinien darf die gewerbliche Reinigung nur ein Betrieb mit Erlaubnis nach § 7 SprengG übernehmen. Die Arbeiten machen Personen mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG oder Mitarbeiter unter ihrer Aufsicht. Wir haben diese Erlaubnis, unsere Mitarbeiter den Befähigungsschein.
Der Kehricht ist gefährlicher Abfall
Was beim Reinigen zusammenkommt, enthält Pulverreste, Geschossabrieb und Schwermetalle. Er gilt als gefährlicher Abfall. Wie er entsorgt wird, regeln die Schießstandrichtlinien zusammen mit dem Abfallrecht des Landes. Wir übernehmen die Entsorgung.
Lüftung gehört dazu
Pulverreste und Stäube werden auch von der Lüftung angesaugt und weitergetragen. Die Reinigung der Lüftungsanlage beschreiben wir unter Reinigung von Lüftungsanlagen in Schießständen.
Was zur Generalreinigung gehört
Bei der Generalreinigung und Wartung nach den Schießstandrichtlinien gehen wir den ganzen Stand durch:
- Zustand des Geschossfangs prüfen
- Geschosse vor dem Geschossfang einsammeln
- Pulverreste von Seitenwänden absaugen, Wände auf Schäden prüfen
- Brüstungen und Hülsenfänger reinigen und prüfen
- Schießbahnsohle auf ganzer Länge reinigen, Sand durchharken
- Schießstandeinrichtung prüfen, Mängel melden oder beseitigen
- Erste-Hilfe-Material und Prüftermine der Feuerlöscher kontrollieren
- Lüftungsanlage reinigen, Filter prüfen
- Kehricht entsorgen, Eintrag ins Reinigungsbuch
Die Generalreinigung ist nach Ziffer 10.6.3.3.2 halbjährlich vorgesehen, bei dauerhaft intensiver Nutzung vierteljährlich. Wie oft Ihr Stand gereinigt werden muss, hängt von der Zahl der Schüsse ab.
Passt dazu
Für wen wir reinigen
Wir reinigen Schießstände von Polizei und Behörden ebenso wie Raumschießanlagen von Schützenvereinen und gewerblichen Betreibern. Termine legen wir in trainingsfreie Zeiten.
Häufige Fragen
Wie oft muss ein Schießstand gereinigt werden?
Das hängt von der Nutzung ab. Die Schießstandrichtlinien sehen regelmäßige Reinigungen und eine Generalreinigung vor, bei intensiver Nutzung häufiger.
Darf ein Verein seinen Schießstand selbst reinigen?
Für nicht gewerbliche Reinigung gelten andere Voraussetzungen als für Fachbetriebe. Was für Ihren Verein gilt, steht in den Schießstandrichtlinien und hängt von der Menge der Pulverreste ab. Fragen Sie im Zweifel Ihren Schießstandsachverständigen.
Gelten auch Vorgaben der Berufsgenossenschaft (VBG)?
Für Beschäftigte kommen die Regeln des Unfallversicherungsträgers dazu, bei vielen Schießstätten die VBG. Welche das für Ihren Stand sind, klären wir vor dem Termin.
Was passiert mit den Pulverresten?
Wir sammeln sie mit dem übrigen Kehricht und entsorgen sie als gefährlichen Abfall.
