Was Betreiber im Gesundheitswesen beschäftigt
Höhere Hygieneanforderungen
Für Lüftungsanlagen gilt die Richtlinienreihe VDI 6022. Für Räume des Gesundheitswesens kommt die DIN 1946-4 hinzu, die besondere Anforderungen etwa an OP-Bereiche stellt. Welche Bereiche wir übernehmen, klären wir vorab mit Ihrer Haustechnik und Hygienefachkraft.
Kein Stillstand möglich
Stationen, Küche und Wäscherei laufen rund um die Uhr. Wir arbeiten deshalb abschnittsweise und stimmen jeden Schritt mit der Haustechnik ab, damit Patienten und Bewohner möglichst wenig merken.
Zentralküche im Dauerbetrieb
Eine Klinik- oder Heimküche versorgt viele Menschen und kocht fast täglich. Die Küchenabluft verschmutzt entsprechend schnell und muss nach VDI 2052 gereinigt werden.
Sonderbau mit Brandschutzauflagen
Kliniken und große Pflegeheime sind in der Regel Sonderbauten. Neben der laufenden Funktionsprüfung der Brandschutzklappen verlangen die Prüfverordnungen der Länder wiederkehrende Prüfungen durch Sachverständige.
Was wir dort übernehmen
So planen wir Einsätze
Vor dem ersten Termin gehen wir mit der Haustechnik durch, welche Bereiche wann abgeschaltet werden können. Arbeiten in sensiblen Bereichen stimmen wir mit der Hygienefachkraft ab. Staub, der beim Reinigen gelöst wird, saugen wir direkt ab, damit er nicht in die Räume gelangt.
Häufige Fragen
Wie oft muss eine Lüftungsanlage in einer Klinik inspiziert werden?
VDI 6022 Blatt 1 sieht die Wiederholungsinspektion in der Regel alle drei Jahre vor, bei Anlagen mit Befeuchtung alle zwei Jahre. In Kliniken ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung oft kürzere Abstände.
Können Sie im laufenden Betrieb arbeiten?
Ja, abschnittsweise. Der Abschnitt, an dem wir arbeiten, wird kurz abgeschaltet. Den Ablauf legen wir mit Haustechnik und Hygienefachkraft fest.
Übernehmen Sie auch OP-Lüftungen?
Das klären wir im Einzelfall. Für OP-Bereiche gelten nach DIN 1946-4 besondere Anforderungen und Prüfungen.
