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Brandschutzklappen prüfen: Ablauf, Fristen und Protokoll

Eine Brandschutzklappe wird geprüft, indem man sie auslöst, kontrolliert, ob sie vollständig schließt und wieder öffnet, und das Ergebnis protokolliert. Wie oft, steht in den Unterlagen des Herstellers, häufig halbjährlich und nach zwei mängelfreien Prüfungen jährlich. In Sonderbauten kommt die wiederkehrende Prüfung durch Prüfsachverständige hinzu. Ohne vollständiges Protokoll ist die beste Prüfung wenig wert.

Von Torsten Kleinfeldt, Schornsteinfegermeister · veröffentlicht · aktualisiert · 3 Min. Lesezeit

Lüftungskanal aus verzinktem Stahl mit eingebauter Klappe und seitlichem Stellantrieb unter der Decke
BKKlappe mit Stellantrieb

So läuft die Prüfung einer Brandschutzklappe ab

  1. 01

    Sichtprüfung

    Einbau, Revisionsöffnung, Verschmutzung, Korrosion, Beschädigungen am Klappenblatt und an der Dichtung, Zustand des Auslöseelements, etwa des Schmelzlots.

  2. 02

    Funktionsprüfung

    Die Klappe wird von Hand oder über den Stellantrieb ausgelöst. Schließt sie vollständig? Öffnet sie wieder? Bei motorischen Klappen wird die Endlagenmeldung an die Gebäudeleittechnik geprüft.

  3. 03

    Wartung

    Reinigen, nach Herstellervorgabe schmieren oder justieren. Bei sogenannten wartungsfreien Klappen entfällt das, die Funktionsprüfung bleibt.

  4. 04

    Bewertung

    Für jede Klappe: in Ordnung, beobachten oder Mangel mit Handlungsbedarf.

  5. 05

    Protokoll

    Alles wird je Klappe festgehalten. Mängel stehen gesammelt am Ende, damit sie abgearbeitet werden können.

Wie die Funktionsprüfung im Einzelnen abläuft, beschreibt das VDMA-Einheitsblatt 24000 (Ausgabe 09/2022).

Welche Fristen und Vorschriften gelten?

Ein Gesetz mit einer festen Frist für alle Brandschutzklappen gibt es nicht. Die Pflicht ergibt sich aus mehreren Quellen:

QuelleWas sie verlangt
HerstellerLeistungserklärung nach DIN EN 15650 oder Zulassung und Betriebsanleitung legen fest, wie oft geprüft und gewartet wird. Häufig: alle sechs Monate, nach zwei mängelfreien Prüfungen jährlich.
LandesbauordnungEigentümer müssen bauliche Anlagen und ihre Brandschutzeinrichtungen funktionsfähig halten.
Prüfverordnungen der LänderIn Sonderbauten wie Kliniken, Versammlungsstätten oder Hochhäusern prüfen Prüfsachverständige die Lüftungsanlage wiederkehrend, in der Regel alle drei Jahre.
ArbeitsschutzWo Menschen arbeiten, gehören funktionierende Brandschutzeinrichtungen zu den Pflichten des Arbeitgebers.

Maßgeblich ist immer die Vorgabe für den konkreten Klappentyp. Wer eine pauschale Frist übernimmt, liegt schnell falsch.

Was gehört ins Überprüfungsprotokoll?

Das Protokoll ist der Nachweis gegenüber Prüfsachverständigen, Behörden und Versicherung. So sieht ein vollständiger Eintrag je Klappe aus:

FeldBeispiel
Klappen-Nr. und StandortBSK 2.07, 2. OG, Flur Nord, über Tür 2.12
Typ, Hersteller, Baujahrlaut Typenschild
AuslöseartSchmelzlot 72 °C / Stellantrieb mit Rauchmelder
Datum und PrüferName, Firma
Sichtprüfungin Ordnung / Mangel: …
Funktionsprüfungschließt vollständig ja / nein, öffnet ja / nein, Endlage gemeldet ja / nein
Wartunggereinigt, Dichtung geprüft
Mangel und Empfehlungz. B. Revisionsöffnung nicht zugänglich
nächster TerminMonat / Jahr

Wenn Sie ein Muster für Ihr eigenes Wartungsprotokoll brauchen, übernehmen Sie diese Felder in eine Tabelle mit einer Zeile pro Klappe. Wichtig ist eine eindeutige Nummer, die auch an der Klappe oder Revisionsöffnung steht.

Checkliste für Betreiber

  • Liste aller Klappen mit Nummer, Lage und Typ vorhanden
  • Herstellerunterlagen mit Prüfintervall liegen vor
  • jede Klappe ist über eine Revisionsöffnung erreichbar
  • letztes Protokoll vollständig, Mängel abgearbeitet
  • nächster Termin steht fest
  • Klappen an Brandmeldeanlage oder Leittechnik: Abstimmung geklärt
  • in Sonderbauten: Termin der Sachverständigenprüfung bekannt

Rauchschutzklappen, Entrauchungsklappen, Rauchschutzvorhänge

Brandschutzklappen verhindern, dass Feuer und Rauch über Lüftungsleitungen in andere Brandabschnitte gelangen. Entrauchungsklappen dagegen öffnen im Brandfall, damit Rauch abgeführt werden kann. Für sie und für Rauchschutzvorhänge gelten eigene Herstellervorgaben und oft andere Prüfwege, etwa im Rahmen der Prüfung der Rauchabzugsanlage. Die Grundregel ist gleich: auslösen, Funktion prüfen, dokumentieren.

Typische Fehler bei der Prüfung

  • pauschale Fristen statt Herstellerangabe
  • geprüft, aber nicht oder unvollständig dokumentiert
  • nur ausgelöst, Zustand und Verschmutzung nicht angesehen
  • Klappen ohne Revisionsöffnung werden einfach ausgelassen
  • Mängel stehen im Protokoll, werden aber nie behoben
  • in Küchenabluft: verklebte Klappen, weil der Kanal nicht gereinigt wird

Wer darf Brandschutzklappen prüfen?

Verantwortlich ist der Betreiber. Die Funktionsprüfung darf er an eine fachkundige Person oder einen Fachbetrieb vergeben, der den Klappentyp und die Herstellervorgaben kennt. Eine staatliche Zulassung dafür gibt es nicht. In Sonderbauten prüfen zusätzlich Prüfsachverständige die Lüftungsanlage. Das ersetzt die laufende Funktionsprüfung nicht.

Wie wir prüfen und warten, steht unter Brandschutzklappen-Wartung.

Häufige Fragen

Wie oft müssen Brandschutzklappen geprüft werden?

So oft, wie der Hersteller es vorgibt. Häufig halbjährlich und nach zwei mängelfreien Prüfungen jährlich. In Sonderbauten kommt die wiederkehrende Sachverständigenprüfung hinzu.

Gibt es eine Vorschrift für die Prüfung von Brandschutzklappen?

Kein einzelnes Gesetz. Die Pflicht ergibt sich aus Herstellerangaben, Landesbauordnung, Prüfverordnungen für Sonderbauten und Arbeitsschutz. Den Ablauf beschreibt das VDMA-Einheitsblatt 24000.

Was muss im Prüfprotokoll stehen?

Je Klappe Nummer, Standort, Typ, Datum, Prüfer, Ergebnis von Sicht- und Funktionsprüfung, Wartung, Mängel, Empfehlung und nächster Termin.

Müssen wartungsfreie Brandschutzklappen geprüft werden?

Ja. Wartungsfrei heißt nur, dass Schmieren und Justieren entfallen. Die Funktionsprüfung bleibt.

Was ist eine DIN für Brandschutzklappen?

DIN EN 15650 ist die Produktnorm für Brandschutzklappen. Sie regelt Anforderungen an die Klappe und die Angaben des Herstellers, nicht den Prüfrhythmus im Gebäude.

Über den Autor

Porträt von Torsten Kleinfeldt
Geschrieben von Torsten Kleinfeldt

Schornsteinfegermeister und Geschäftsführer der Kleinfeldt GmbH in Limburg-Eschhofen. Mehr über ihn

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