Wer schreibt die Wartung vor, und wie oft?
Ein einzelnes Gesetz mit einer festen Frist für alle Brandschutzklappen gibt es nicht. Die Pflicht ergibt sich aus mehreren Quellen. Das Intervall legt in der Regel der Hersteller fest.
- Hersteller und Verwendbarkeitsnachweis: Leistungserklärung nach DIN EN 15650 oder Zulassung und Betriebsanleitung schreiben vor, wie und wie oft die Klappe geprüft und gewartet wird.
- Baurecht: Die Landesbauordnungen verpflichten Eigentümer, bauliche Anlagen und ihre Brandschutzeinrichtungen funktionsfähig zu halten.
- Arbeitsschutz: Wo Menschen arbeiten, gehören funktionierende Brandschutzeinrichtungen zur Pflicht des Arbeitgebers.
- Sonderbauten: In Krankenhäusern, Versammlungsstätten oder Hochhäusern verlangen die Prüfverordnungen der Länder zusätzlich wiederkehrende Prüfungen durch Prüfsachverständige.
Wie die Funktionsprüfung abläuft, beschreibt das VDMA-Einheitsblatt 24000 (Ausgabe 09/2022). Viele Hersteller verlangen eine Prüfung im Abstand von sechs Monaten. Wenn zwei Prüfungen hintereinander ohne Mängel waren, reicht oft ein jährlicher Abstand. Maßgeblich ist aber immer die Vorgabe für Ihren Klappentyp.
Auch „wartungsfreie“ Klappen müssen geprüft werden
Wartungsfrei heißt nur, dass Reinigen, Schmieren oder Justieren entfallen. Die regelmäßige Funktionsprüfung bleibt Pflicht und muss dokumentiert werden.
Prüfung, Wartung, Instandsetzung: was ist was?
Die Begriffe werden oft durcheinandergeworfen. Die Instandhaltungsnormen DIN 31051 und DIN EN 13306 trennen sie so:
| Begriff | Was passiert | Wer |
|---|---|---|
| Funktionsprüfung | Klappe auslösen, Schließen und Öffnen kontrollieren, Ergebnis festhalten | fachkundige Person |
| Inspektion | Zustand feststellen: Einbau, Verschmutzung, Beschädigung, Auslöseelement | fachkundige Person |
| Wartung | Reinigen, Dichtungen prüfen, nach Herstellervorgabe schmieren oder justieren | Fachbetrieb |
| Instandsetzung | defekte Teile tauschen, Klappe reparieren oder ersetzen | Fachbetrieb nach Herstellervorgabe |
| Prüfung nach Prüfverordnung | wiederkehrende Prüfung der Lüftungsanlage in Sonderbauten | Prüfsachverständige |
Was wir bei der Brandschutzklappen-Wartung machen
- 01
Klappen erfassen
Wir gleichen die Klappen mit Ihren Plänen ab. Fehlt eine Übersicht, legen wir eine Liste mit Nummer, Lage und Typ an.
- 02
Sichtprüfung
Einbau, Revisionsöffnung, Verschmutzung, Beschädigungen und das Auslöseelement, etwa das Schmelzlot.
- 03
Funktionsprüfung
Wir lösen die Klappe von Hand oder über den Antrieb aus und prüfen, ob sie vollständig schließt und wieder öffnet. Bei motorischen Klappen kontrollieren wir die Endlagenmeldung.
- 04
Wartung und Reinigung
Wir reinigen Klappenblatt und Gehäuse und erledigen die Wartungsarbeiten, die der Hersteller vorsieht.
- 05
Kennzeichnung und Protokoll
Jede Klappe bekommt ihr Ergebnis im Protokoll. Mängel und Empfehlungen stehen gesammelt am Ende.
In Küchenabluftanlagen sitzen Brandschutzklappen oft mitten im fettbelasteten Kanal. Dort prüfen wir sie zusammen mit der Küchenabluftreinigung, weil Fett die Mechanik verkleben kann.
Was Sie vorbereiten sollten
Je besser die Unterlagen, desto schneller geht die Prüfung, und desto günstiger wird sie.
- Lüftungspläne mit eingezeichneten Klappen
- Herstellerunterlagen oder Typenschilder
- das letzte Prüfprotokoll
- Zugang zu Revisionsöffnungen und Deckenklappen
- Ansprechpartner der Haustechnik
- Abstimmung, wenn Klappen an Brandmeldeanlage oder Gebäudeleittechnik hängen
Was im Prüfprotokoll steht
Das Protokoll ist Ihr Nachweis gegenüber Prüfsachverständigen, Behörden und Versicherung. Für jede Klappe halten wir fest:
- Nummer, Standort und Typ
- Datum und Prüfer
- Ergebnis der Sicht- und Funktionsprüfung
- durchgeführte Wartung und Reinigung
- festgestellte Mängel
- Empfehlung und nächster Termin
Wie ein vollständiges Protokoll aufgebaut ist und welche Fehler bei der Prüfung häufig passieren, zeigt unser Ratgeber Brandschutzklappen prüfen: Ablauf, Intervalle, Protokoll.
Ältere Klappen und Asbest
In Klappen aus älteren Anlagen können asbesthaltige Bauteile stecken. Bei Verdacht arbeiten wir an der Klappe nicht weiter und melden es Ihnen. Ausbau und Sanierung dürfen nur Fachfirmen nach TRGS 519 übernehmen.
Wer darf Brandschutzklappen warten und prüfen?
Verantwortlich ist der Betreiber. Die Funktionsprüfung und Wartung darf er an eine fachkundige Person oder einen Fachbetrieb vergeben, der den Klappentyp und die Herstellervorgaben kennt.
Eine staatliche Zulassung für die regelmäßige Funktionsprüfung gibt es nicht. Viele Fachbetriebe lassen ihre Leute in Sachkundelehrgängen für Brandschutzklappen schulen. Unsere Monteure haben eine solche Schulung. In Sonderbauten kommt die wiederkehrende Prüfung der Lüftungsanlage durch Prüfsachverständige hinzu. Die ersetzt aber nicht die laufende Funktionsprüfung.
Was kostet die Wartung von Brandschutzklappen?
Der Preis hängt vor allem davon ab, wie viele Klappen es sind und wie gut man an sie herankommt. Zehn Klappen hinter Revisionsöffnungen im Technikraum sind schneller geprüft als zehn Klappen über abgehängten Decken in belegten Büros.
- Anzahl der Klappen
- Zugänglichkeit und Einbausituation
- Verschmutzung, besonders in Küchenabluftanlagen
- ob eine Klappenliste schon existiert
- Abstimmung mit Brandmeldeanlage oder Gebäudeleittechnik
- Reinigung oder Mängelbeseitigung, die zusätzlich anfällt
Bei Wartungsverträgen mit festen Terminen planen wir die Prüfungen im Voraus. Sie bekommen ein Festpreisangebot pro Termin.
Für welche Gebäude wir arbeiten
Häufige Fragen zur Brandschutzklappen-Wartung
Wie oft müssen Brandschutzklappen geprüft werden?
Das legt der Hersteller in seinen Unterlagen fest. Häufig heißt es: halbjährlich, und nach zwei Prüfungen ohne Mängel einmal im Jahr. In Sonderbauten kommen wiederkehrende Prüfungen durch Prüfsachverständige nach Landesrecht hinzu.
Müssen wartungsfreie Brandschutzklappen geprüft werden?
Ja. Wartungsfrei heißt nur, dass Reinigen, Schmieren oder Justieren entfallen. Die regelmäßige Funktionsprüfung bleibt Pflicht und muss dokumentiert werden.
Was passiert, wenn eine Klappe nicht schließt?
Wir halten den Mangel im Protokoll fest und sagen Ihnen sofort Bescheid. Kleinere Ursachen wie Verschmutzung beheben wir oft direkt. Ist ein Bauteil defekt, muss es nach Herstellervorgabe instand gesetzt oder getauscht werden.
Muss die Lüftung während der Prüfung abgeschaltet werden?
Für die Funktionsprüfung wird die Klappe ausgelöst und damit der Luftweg kurz unterbrochen. Wir stimmen mit der Haustechnik ab, welche Bereiche wann betroffen sind, besonders bei Klappen, die an eine Brandmeldeanlage oder Gebäudeleittechnik angeschlossen sind.
Bekommen die Klappen einen Prüfaufkleber?
Ja, jede geprüfte Klappe wird gekennzeichnet, und das Ergebnis steht zusätzlich im Prüfprotokoll.
Fachliche Verantwortung

Schornsteinfegermeister und Geschäftsführer der Kleinfeldt GmbH. Mehr über ihn
