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Brandschutzklappen-Wartung: Prüfung, Wartung und Reinigung

Brandschutzklappen müssen regelmäßig zeigen, dass sie funktionieren: Klappe auslösen, schließen lassen, wieder öffnen, Ergebnis aufschreiben. Wie oft das passiert und welche Wartung dazukommt, steht in den Unterlagen des Herstellers. Häufig heißt das halbjährlich und nach zwei mängelfreien Prüfungen jährlich. Wir prüfen, warten, reinigen bei Bedarf und dokumentieren jede Klappe einzeln.

Fachlich geprüft von Torsten Kleinfeldt, Schornsteinfegermeister · Stand

Lüftungskanal aus verzinktem Stahl mit eingebauter Klappe und seitlichem Stellantrieb unter der Decke
BK · LüftungsleitungKlappe mit Stellantrieb im Kanalverlauf
Intervall
nach Herstellerangaben
Prüfumfang
Sicht- und Funktionsprüfung
Nachweis
Protokoll je Klappe, Prüfaufkleber
Auch in
Küchenabluftanlagen

Wer schreibt die Wartung vor, und wie oft?

Ein einzelnes Gesetz mit einer festen Frist für alle Brandschutzklappen gibt es nicht. Die Pflicht ergibt sich aus mehreren Quellen. Das Intervall legt in der Regel der Hersteller fest.

  • Hersteller und Verwendbarkeitsnachweis: Leistungserklärung nach DIN EN 15650 oder Zulassung und Betriebsanleitung schreiben vor, wie und wie oft die Klappe geprüft und gewartet wird.
  • Baurecht: Die Landesbauordnungen verpflichten Eigentümer, bauliche Anlagen und ihre Brandschutzeinrichtungen funktionsfähig zu halten.
  • Arbeitsschutz: Wo Menschen arbeiten, gehören funktionierende Brandschutzeinrichtungen zur Pflicht des Arbeitgebers.
  • Sonderbauten: In Krankenhäusern, Versammlungsstätten oder Hochhäusern verlangen die Prüfverordnungen der Länder zusätzlich wiederkehrende Prüfungen durch Prüfsachverständige.

Wie die Funktionsprüfung abläuft, beschreibt das VDMA-Einheitsblatt 24000 (Ausgabe 09/2022). Viele Hersteller verlangen eine Prüfung im Abstand von sechs Monaten. Wenn zwei Prüfungen hintereinander ohne Mängel waren, reicht oft ein jährlicher Abstand. Maßgeblich ist aber immer die Vorgabe für Ihren Klappentyp.

Auch „wartungsfreie“ Klappen müssen geprüft werden

Wartungsfrei heißt nur, dass Reinigen, Schmieren oder Justieren entfallen. Die regelmäßige Funktionsprüfung bleibt Pflicht und muss dokumentiert werden.

Prüfung, Wartung, Instandsetzung: was ist was?

Die Begriffe werden oft durcheinandergeworfen. Die Instandhaltungsnormen DIN 31051 und DIN EN 13306 trennen sie so:

BegriffWas passiertWer
FunktionsprüfungKlappe auslösen, Schließen und Öffnen kontrollieren, Ergebnis festhaltenfachkundige Person
InspektionZustand feststellen: Einbau, Verschmutzung, Beschädigung, Auslöseelementfachkundige Person
WartungReinigen, Dichtungen prüfen, nach Herstellervorgabe schmieren oder justierenFachbetrieb
Instandsetzungdefekte Teile tauschen, Klappe reparieren oder ersetzenFachbetrieb nach Herstellervorgabe
Prüfung nach Prüfverordnungwiederkehrende Prüfung der Lüftungsanlage in SonderbautenPrüfsachverständige

Was wir bei der Brandschutzklappen-Wartung machen

  1. 01

    Klappen erfassen

    Wir gleichen die Klappen mit Ihren Plänen ab. Fehlt eine Übersicht, legen wir eine Liste mit Nummer, Lage und Typ an.

  2. 02

    Sichtprüfung

    Einbau, Revisionsöffnung, Verschmutzung, Beschädigungen und das Auslöseelement, etwa das Schmelzlot.

  3. 03

    Funktionsprüfung

    Wir lösen die Klappe von Hand oder über den Antrieb aus und prüfen, ob sie vollständig schließt und wieder öffnet. Bei motorischen Klappen kontrollieren wir die Endlagenmeldung.

  4. 04

    Wartung und Reinigung

    Wir reinigen Klappenblatt und Gehäuse und erledigen die Wartungsarbeiten, die der Hersteller vorsieht.

  5. 05

    Kennzeichnung und Protokoll

    Jede Klappe bekommt ihr Ergebnis im Protokoll. Mängel und Empfehlungen stehen gesammelt am Ende.

In Küchenabluftanlagen sitzen Brandschutzklappen oft mitten im fettbelasteten Kanal. Dort prüfen wir sie zusammen mit der Küchenabluftreinigung, weil Fett die Mechanik verkleben kann.

Was Sie vorbereiten sollten

Je besser die Unterlagen, desto schneller geht die Prüfung, und desto günstiger wird sie.

  • Lüftungspläne mit eingezeichneten Klappen
  • Herstellerunterlagen oder Typenschilder
  • das letzte Prüfprotokoll
  • Zugang zu Revisionsöffnungen und Deckenklappen
  • Ansprechpartner der Haustechnik
  • Abstimmung, wenn Klappen an Brandmeldeanlage oder Gebäudeleittechnik hängen

Was im Prüfprotokoll steht

Das Protokoll ist Ihr Nachweis gegenüber Prüfsachverständigen, Behörden und Versicherung. Für jede Klappe halten wir fest:

  • Nummer, Standort und Typ
  • Datum und Prüfer
  • Ergebnis der Sicht- und Funktionsprüfung
  • durchgeführte Wartung und Reinigung
  • festgestellte Mängel
  • Empfehlung und nächster Termin

Wie ein vollständiges Protokoll aufgebaut ist und welche Fehler bei der Prüfung häufig passieren, zeigt unser Ratgeber Brandschutzklappen prüfen: Ablauf, Intervalle, Protokoll.

Ältere Klappen und Asbest

In Klappen aus älteren Anlagen können asbesthaltige Bauteile stecken. Bei Verdacht arbeiten wir an der Klappe nicht weiter und melden es Ihnen. Ausbau und Sanierung dürfen nur Fachfirmen nach TRGS 519 übernehmen.

Wer darf Brandschutzklappen warten und prüfen?

Verantwortlich ist der Betreiber. Die Funktionsprüfung und Wartung darf er an eine fachkundige Person oder einen Fachbetrieb vergeben, der den Klappentyp und die Herstellervorgaben kennt.

Eine staatliche Zulassung für die regelmäßige Funktionsprüfung gibt es nicht. Viele Fachbetriebe lassen ihre Leute in Sachkundelehrgängen für Brandschutzklappen schulen. Unsere Monteure haben eine solche Schulung. In Sonderbauten kommt die wiederkehrende Prüfung der Lüftungsanlage durch Prüfsachverständige hinzu. Die ersetzt aber nicht die laufende Funktionsprüfung.

Was kostet die Wartung von Brandschutzklappen?

Der Preis hängt vor allem davon ab, wie viele Klappen es sind und wie gut man an sie herankommt. Zehn Klappen hinter Revisionsöffnungen im Technikraum sind schneller geprüft als zehn Klappen über abgehängten Decken in belegten Büros.

  • Anzahl der Klappen
  • Zugänglichkeit und Einbausituation
  • Verschmutzung, besonders in Küchenabluftanlagen
  • ob eine Klappenliste schon existiert
  • Abstimmung mit Brandmeldeanlage oder Gebäudeleittechnik
  • Reinigung oder Mängelbeseitigung, die zusätzlich anfällt

Bei Wartungsverträgen mit festen Terminen planen wir die Prüfungen im Voraus. Sie bekommen ein Festpreisangebot pro Termin.

Für welche Gebäude wir arbeiten

Häufige Fragen zur Brandschutzklappen-Wartung

Wie oft müssen Brandschutzklappen geprüft werden?

Das legt der Hersteller in seinen Unterlagen fest. Häufig heißt es: halbjährlich, und nach zwei Prüfungen ohne Mängel einmal im Jahr. In Sonderbauten kommen wiederkehrende Prüfungen durch Prüfsachverständige nach Landesrecht hinzu.

Müssen wartungsfreie Brandschutzklappen geprüft werden?

Ja. Wartungsfrei heißt nur, dass Reinigen, Schmieren oder Justieren entfallen. Die regelmäßige Funktionsprüfung bleibt Pflicht und muss dokumentiert werden.

Was passiert, wenn eine Klappe nicht schließt?

Wir halten den Mangel im Protokoll fest und sagen Ihnen sofort Bescheid. Kleinere Ursachen wie Verschmutzung beheben wir oft direkt. Ist ein Bauteil defekt, muss es nach Herstellervorgabe instand gesetzt oder getauscht werden.

Muss die Lüftung während der Prüfung abgeschaltet werden?

Für die Funktionsprüfung wird die Klappe ausgelöst und damit der Luftweg kurz unterbrochen. Wir stimmen mit der Haustechnik ab, welche Bereiche wann betroffen sind, besonders bei Klappen, die an eine Brandmeldeanlage oder Gebäudeleittechnik angeschlossen sind.

Bekommen die Klappen einen Prüfaufkleber?

Ja, jede geprüfte Klappe wird gekennzeichnet, und das Ergebnis steht zusätzlich im Prüfprotokoll.

Fachliche Verantwortung

Porträt von Torsten Kleinfeldt
Fachlich geprüft von Torsten Kleinfeldt

Schornsteinfegermeister und Geschäftsführer der Kleinfeldt GmbH. Mehr über ihn

Zum Weiterlesen

Brandschutzklappen prüfen lassen

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